Gesetzeskunde: nur noch Produktgruppe „Rohre“
Die Leitlinie muß man nicht im Wortlaut kennen. Aber man muß wissen, daß es sie gibt, daß sie gilt und wen man dazu befragen kann.Die Materie ist – zugegeben – schwierig und „trocken“. Aber schließlich gibt es dafür Fachleute beim Technischen Handel. Die wissen: Die seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.2003 geltenden strengen Auflagen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) verlangten im Rahmen der KTW (Kunststoffe + Trinkwasser)-Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) die KTW-Kategorie „A“ anfangs nur für Rohrleitungen bis zum Wasserhahn und seit Mai 2005 auch für Rohre und Schläuche aus Kunststoff, Schläuche für den zeitweiligen Transport von Trinkwasser sowie Schläuche in der Hausinstallation (außer Wasch- und Spülmaschinenanschlüsse). Diese Schläuche sind also in die Produktgruppe „Rohr“ (früher KTW-„A“) eingestuft.
So wird es auch in der neuen KTW-Leitlinie des UBA nachzulesen sein. Diese Leitlinie unter-scheidet folgende Produktgruppen:
- Rohre (früher KTW-Kategorie „A“)
- Ausrüstungen (früher KTW-Kategorie „C“)
- Dichtungen (früher KTW-Kategorie „D1“ und „D2“)
- Behälter (früher KTW-Kategorie „B“)
Das heißt also: An Rohre und die genannten Schläuche werden die strengsten Anforderungen gestellt. Dabei muß man wissen: Die neue KTW-Leitlinie des UBA gilt ausschließlich für Kunst-stoffwerkstoffe. Für Gummiwerkstoffe ist eine solche Leitlinie derzeit noch in Vorbereitung. Es steht aber heute schon fest, daß Gummischläuche die Anforderungen der KTW-Leitlinie „Rohre“ nicht erfüllen können.Die Kategorie „A“ verlangt eine hohe Qualität für alle Komponenten der Schlauchleitung, für die Armatur (siehe DIN 50930/6 und DVGW-Prüfungsgrundlage VP 550) ebenso wie für den Schlauch.

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