Fortbildungskurs für Geprüfte Fachberater PSA: Kompetenz-Update (VTH 1047)
Dabei ändern sich Jahr für Jahr Gesetze, Verordnungen und Normen, manchmal auch die Technik – genug Stoff jedenfalls, den sich der Fachberater auch nach seiner Prüfung erarbeiten muß, um seiner Aufgabe nachzukommen. So luden der VTH Verband Technischer Handel e.V. und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gemeinschaftlich zu einem dreitägigen „Fortbildungskurs für Geprüfte Fachberater PSA“ ins Arbeitsschutzzentrum Haan der BG Bau. Rund 20 Arbeitsschutzspezialisten aus dem Technischen Handel nutzten die Gelegenheit zum Kompetenz-Update.
Verantwortung bis zu Haftung
„Wie wichtig diese Fortbildung ist“, betonte Dipl.-Volksw. Thomas Vierhaus in seinem Vortrag über den aktuellen Stand der Normung im Arbeitsschutzbereich, „zeigt allein die hohe Zahl der mehr als 120 DIN- bzw. EN-Normen, die seit Ihrer Prüfung neu hinzugekommen oder neu formuliert worden sind.“ In seinem zweiten Vortrag wies Vierhaus auf die Verantwortung des Technischen Handels als Beschaffer und Berater hin, eine Verantwortung, die durchaus einschließen kann, daß der Handel im Falle eines Falles in die Haftung eintritt.
Die Rolle der BGs ändert sich, nicht ihre Bedeutung
Ihn kannten die Teilnehmer schon als langjährigen Partner des VTH und als jährlichen Referenten der Lehrgänge zum Geprüften Fachberater PSA seit der ersten Stunde: Dipl.-Ing. Karl-Heinz Noetel, mittlerweile auf Bundesebene Leiter der Sektion Hochbau der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und Leiter des BG-Fachausschusses „Persönliche Schutzausrüstungen“, führte während der ersten beiden Tage durch zahlreiche Themengebiete. Ein Schwerpunkt: die Dualismusdiskussion im Arbeitsschutz und die neuen Strukturen der BG BAU und der BG-Vorschriften. Die Infragestellung des bewährten dualen Systems aus Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften sieht Noetel durchaus kritisch: „Was in China, Rußland oder Australien überzeugt hat und eingeführt wurde, soll hierzulande abgebaut werden. Der Masterplan Bürokratieabbau des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hat ihr Ziel nicht erreicht, sondern nur dazu geführt, daß Verantwortung auf die übertragen wurde, die sie gar nicht tragen können.“, so Noetel. Ein weiterer Schwerpunkt: die neue Präventionsstrategie der Berufsgenossenschaften, die die aufgehobenen Unfallverhütungsvorschriften nun zunehmend in BG-Regeln überführt – u.a. als Antwort auf die neue Betriebssicherheitsverordnung, die das gewohnte Koordinatensystem sowohl der Berufsgenossenschaften als auch der PSA-Fachberater des Technischen Handels grundlegend veränderte.
„Gefährdungsbeurteilung“ als Kern der BetrSichV
Die neue Betriebssicherheitsverordnung setzte im Zuge der europäischen Vereinheitlichung auf einen Schlag acht EU-Richtlinien in nationales Recht um. Dipl.-Ing. Peter Husmann stellte die „BetrSichV“ vor, die das Vorschriftenwerk verschlankte und zu einem neuen Präventionsansatz führte. Kernbestandteil der innerbetrieblichen Arbeitssicherheit, ist die sogenannte „Gefährdungsbeurteilung“, die den Unternehmen einerseits mehr Handlungsspielraum gibt, auch zu maßgeschneiderten Lösungen. Andererseits nimmt sie den Unternehmen die berechenbaren, eindeutigen Anweisungen, erlegt zugleich dem Unternehmer eine eingehende Analyse und Dokumentation der Sicherheitssituation auf, zwingt ihn zur Abwägung zwischen Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit und bürdet ihm dabei ein hohes Maß an Verantwortung bis hin zum Haftungsrisiko auf. Für den Fachberater des Technischen Handels eine neue Ausgangslage – und eine neue Herausforderung.
„Gefahrstoff Aufladung“
Neben dem allgemeinen Teil, der die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtete, gab es im Programm der Fortbildungsveranstaltung auch speziellere Fachthemen. Dr. Ulrich Goergens referierte über die Gefahrstoff-/Biostoff-Verordnung und stellte die Gefahrstoffe bei der Gebäudesanierung vor. Das Thema von Dr. Peter Mawick waren die Explosionsgefahren aufgrund mangelnder Ableitfähigkeit. Er informierte über die Grundlagen der elektrostatischen Aufladung (ESD) und die entsprechende ESD-Schutzkleidung.
Ohne spezielle Schutzkleidung, aber aufgeladen mit hochspannendem Wissen, zogen die Teilnehmer nach drei Tagen zurück in die Praxis – als noch kompetentere Ansprechpartner ihrer Kunden. HS
Verantwortung bis zu Haftung
„Wie wichtig diese Fortbildung ist“, betonte Dipl.-Volksw. Thomas Vierhaus in seinem Vortrag über den aktuellen Stand der Normung im Arbeitsschutzbereich, „zeigt allein die hohe Zahl der mehr als 120 DIN- bzw. EN-Normen, die seit Ihrer Prüfung neu hinzugekommen oder neu formuliert worden sind.“ In seinem zweiten Vortrag wies Vierhaus auf die Verantwortung des Technischen Handels als Beschaffer und Berater hin, eine Verantwortung, die durchaus einschließen kann, daß der Handel im Falle eines Falles in die Haftung eintritt.
Die Rolle der BGs ändert sich, nicht ihre Bedeutung
Ihn kannten die Teilnehmer schon als langjährigen Partner des VTH und als jährlichen Referenten der Lehrgänge zum Geprüften Fachberater PSA seit der ersten Stunde: Dipl.-Ing. Karl-Heinz Noetel, mittlerweile auf Bundesebene Leiter der Sektion Hochbau der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und Leiter des BG-Fachausschusses „Persönliche Schutzausrüstungen“, führte während der ersten beiden Tage durch zahlreiche Themengebiete. Ein Schwerpunkt: die Dualismusdiskussion im Arbeitsschutz und die neuen Strukturen der BG BAU und der BG-Vorschriften. Die Infragestellung des bewährten dualen Systems aus Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften sieht Noetel durchaus kritisch: „Was in China, Rußland oder Australien überzeugt hat und eingeführt wurde, soll hierzulande abgebaut werden. Der Masterplan Bürokratieabbau des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hat ihr Ziel nicht erreicht, sondern nur dazu geführt, daß Verantwortung auf die übertragen wurde, die sie gar nicht tragen können.“, so Noetel. Ein weiterer Schwerpunkt: die neue Präventionsstrategie der Berufsgenossenschaften, die die aufgehobenen Unfallverhütungsvorschriften nun zunehmend in BG-Regeln überführt – u.a. als Antwort auf die neue Betriebssicherheitsverordnung, die das gewohnte Koordinatensystem sowohl der Berufsgenossenschaften als auch der PSA-Fachberater des Technischen Handels grundlegend veränderte.
„Gefährdungsbeurteilung“ als Kern der BetrSichV
Die neue Betriebssicherheitsverordnung setzte im Zuge der europäischen Vereinheitlichung auf einen Schlag acht EU-Richtlinien in nationales Recht um. Dipl.-Ing. Peter Husmann stellte die „BetrSichV“ vor, die das Vorschriftenwerk verschlankte und zu einem neuen Präventionsansatz führte. Kernbestandteil der innerbetrieblichen Arbeitssicherheit, ist die sogenannte „Gefährdungsbeurteilung“, die den Unternehmen einerseits mehr Handlungsspielraum gibt, auch zu maßgeschneiderten Lösungen. Andererseits nimmt sie den Unternehmen die berechenbaren, eindeutigen Anweisungen, erlegt zugleich dem Unternehmer eine eingehende Analyse und Dokumentation der Sicherheitssituation auf, zwingt ihn zur Abwägung zwischen Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit und bürdet ihm dabei ein hohes Maß an Verantwortung bis hin zum Haftungsrisiko auf. Für den Fachberater des Technischen Handels eine neue Ausgangslage – und eine neue Herausforderung.
„Gefahrstoff Aufladung“
Neben dem allgemeinen Teil, der die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtete, gab es im Programm der Fortbildungsveranstaltung auch speziellere Fachthemen. Dr. Ulrich Goergens referierte über die Gefahrstoff-/Biostoff-Verordnung und stellte die Gefahrstoffe bei der Gebäudesanierung vor. Das Thema von Dr. Peter Mawick waren die Explosionsgefahren aufgrund mangelnder Ableitfähigkeit. Er informierte über die Grundlagen der elektrostatischen Aufladung (ESD) und die entsprechende ESD-Schutzkleidung.
Ohne spezielle Schutzkleidung, aber aufgeladen mit hochspannendem Wissen, zogen die Teilnehmer nach drei Tagen zurück in die Praxis – als noch kompetentere Ansprechpartner ihrer Kunden. HS
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Download: Fortbildung ist Teil ihrer Verantwortung: Rund 20 geprüfte Fachberater PSA nahmen das Qualifizierungsangebot an.
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Download: Dipl.-Volksw. Thomas Vierhaus (Düsseldorf), VTH-Geschäftsführer
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