7. VTH-Lehrgang Geprüfter Fachberater für PSA (VTH 826)

Die Technischen Händler im Land nehmen das Qualifizierungsangebot gut an Sie sind nun Profis für Arbeitsplatzsicherheit, die 30 Mitarbeiter des Technischen Handels, die den VTH-Lehrgang „Geprüfter Fachberater für Persönliche Schutzausrüstungen“ 2004 absolvierten.
Schon zum siebten Mal fand im Goslarer Bildungszentrum des Groß- und Außenhan-dels die Weiterbildungsmaßnahme statt, die der VTH 1997 zusammen mit der Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen in Wuppertal konzipiert hatte, um die Kompetenz der Arbeitsschutzspezialisten im Technischen Handel weiter zu erhöhen. Schließlich sind Leben und Gesundheit der Mitarbeiter der Kunden des Technischen Handels ein hohes Gut, und so tragen nicht nur Hersteller und Importeure, sondern auch die Fachhändler eine besonders große Verantwortung: Dem Träger gegenüber – im Interesse seiner ganz persönlichen Sicherheit. Dem Arbeitgeber gegenüber – im Sinne der Gesetzgebung, die ihn zur genauen Beachtung des unübersichtlichen, gesetzlich weit differenzierten Regelwerks verpflichtet. Und der Volkswirtschaft gegenüber – im Interesse letztlich der Sicherung des Standorts Deutschland. Nicht von ungefähr sind die PSA das stärkste Produktsegment der Branche Technischer Handel.
Nach Recht und Gesetz
Der Ausbildungsplan des Lehrgangs umfaßt zwei Abschnitte: Im ersten, allgemeinen Teil vermittelte der Leiter der Prävention bei der Bau-BG Rheinland und Westfalen, Dipl.-Ing. Karl-Heinz Noetel, als Referent die nötigen Kenntnisse zu den bestehenden Rechtsgrundlagen. Die Fachberater bekamen hier also die Ausbildung, die sie benötigen, um ihre Pflicht als gesetzeskundige Berater zu erfüllen. Dieser Teil endete mit einer Zwischenprüfung.
Warenkunde für Fortgeschrittene
Im zweiten, produktspezifischen Abschnitt des Seminars kamen die Hersteller zu Wort – die Behandlung der einzelnen Produkte der PSA von Kopf bis Fuß macht den inhaltlichen Schwerpunkt aus. Schließlich hat die enge Einbindung der Lieferanten des Technischen Handels in die produktbezogenen Schulungsaktivitäten des VTH eine lange Tradition, wie sich Jahr für Jahr in der „Goslarer Woche“ zeigt. Zwei Beispiele:
Arbeitsschutz hautnah
Mit ihrem Thema rückte sie den Teilnehmern „an die Pelle“: Yvonne Zöllner (Espenau), Hautschutzberaterin der STOKO Skin Care in Krefeld, sensibilisierte die Teilnehmer für die Haut als das größte aller Organe. 95% aller Hauterkrankungen spielen sich auf der Hand als dem meist beanspruchten „Arbeitswerkzeug“ des Menschen ab. Zöllner: „An der Grenze von der gesunden zur kranken Haut steht die rauhe Haut!“ Meist beginnt es mit der scheinbar belanglosen Austrocknung (=Verlust der natürlichen Schutzschicht, der Fettemulsion aus Talg- und Schweißdrüsen), geht weiter über Rötung, Schuppung und Juckreiz. Am Ende stehen Hautekzeme – die Beispielfotos aus der Praxis von Betriebsärzten gingen auch hartgesottenen Mitarbeitern des Technischen Handels unter die Haut. „Kein Werkzeug ist so vielseitig und dauerhaft einsetzbar wie die menschliche Hand“, so Yvonne Zöllner, „und dennoch wird wohl kein Werkzeug so unterbewertet und mißhandelt wie sie.“ Dabei belaufen sich (bei einem kostenlosen Hautschutzplan) die Kosten für ein individuelles Hautschutzprogramm pro Arbeitnehmer auf 15 bis 30 Euro jährlich, während die Ausfallkosten für eine zweiwöchige Arbeitsunfähigkeit leicht 10.000 Euro erreichen können. Noch beeindruckender ist der volkswirtschaftliche Schaden. So beliefen sich die Leistungen der Berufsgenossenschaften für Hauterkrankungen und -verletzungen 1998 auf umgerechnet 146,9 Mio. Euro. Für die Betroffenen am schlimmsten sind jedoch die persönlichen und sozialen Folgen – bis hin zur sozialen Ausgrenzung bei unheilbar gewordenen Ekzemen. Wer reicht schon jemand die Hand, wenn die des Gegenübers sichtlich befallen ist?
Augenschutz im Blick
Höchstens jemand, der an den Folgen falscher Sparsamkeit beim Augenschutz leidet. Jens Thäuser (Bremen), Gebietsverkaufsleiter der Aearo GmbH in Ettlingen, machte darauf aufmerksam, daß es hier nicht um nachrangige Güter geht: „Immerhin steht es im Grundgesetz (Artikel 2, Abs. 2, Satz 1): Jeder hat das Recht ….. auf körperliche Unversehrtheit.“ Bei einem Sinnesorgan, über das rund 80% aller Informationen verarbeitet werden, ist zumindest die nötige Sensibilität für die Notwendigkeit eines professionellen Augenschutzes soweit vorhanden, daß Augen- und Gesichtsschutz weltweit die meist eingesetzte PSA ist. Doch auch wenn die Einsicht vorausgesetzt werden kann, der nötige Einblick ist nicht immer vorhanden. Hier ist der fachkundige und verantwortungsbewußte Berater gefordert, der nicht einfach verkauft, sondern sich über die jeweiligen Belastungen durch Strahlen, mechanische oder chemische Einwirkungen ebenso kundig macht wie über die Anforderungen an die Farb- oder Kontrasterkennung oder die Tauglichkeit für den Dauereinsatz. Und der für den individuellen Anforderungsmix den Augenschutz mit den erforderlichen Schutzattributen berät, der auch den jeweiligen Bestimmungen (BGR 192 u.a.) gerecht wird und nicht zuletzt auf die nötige Trageakzeptanz stößt.
Zwischen- und Abschlußprüfung bestanden
Es spricht für die Qualität von Schulungskonzept, Referenten und Mitarbeitern: Alle Teilnehmer haben die Abschlußprüfung erfolgreich bestanden, konnten ihren Chefs das Zertifikat ihres Erfolgs vorweisen und dürfen sich nun den „Geprüften Fachberater für Persönliche Schutzausrüstungen“ auf die Visitenkarte schreiben. HS

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