Was heißt das in der Praxis?

Trinkwasserverordnung Hier gilt das Reinheitsgebot: für Bier und Trinkwasser. Eine Qualität, die zum Beispiel vom Gesundheitsamt geprüft wird. Auch wenn das voraussichtlich in der Praxis nicht immer zu 100 % umgesetzt wird – klar ist: Immer mehr Gesundheitsämter, Wasserversorgungsunternehmen und Umweltmediziner verlangen konsequent die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Das heißt: Trinkwasserschläuche müssen nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 270 (auf mikrobielle Unbedenklichkeit von Werkstoffen und Produkten im Trinkwasserbereich) und nach KTW-Leitlinie geprüft werden (und zwar am kompletten Schlauch und nicht nur an einem Plattenmuster des verwendeten Seelenmaterials). Das muß ggf. auch nachgewiesen werden, weshalb sich der Verwender die Zertifikate aushändigen lassen sollte. Bei Sonneneinwirkung erwärmt sich das Trinkwasser im Schlauch auf mehr als +40°C, weshalb der DVGW fordert, daß Trinkwasserschläuche einem Temperaturbereich von -20 bis +65°C standhalten. Eine Warmwasserprüfung +60°C wird allerdings in der neuen Prüfgrundlage VP 549 des DVGW nicht verlangt, obwohl bestimmte Schläuche auch diese Anforderung bereits erfolgreich erfüllen.