
Wer eine Trinkwasserschlauchleitung installiert, trägt für die Auswahl der richtigen Produkte die Verantwortung. Denn nicht jeder „Wasserschlauch“ hat Trinkwasserqualität, nicht jeder Kupplungsanschluß ist trinkwassergeeignet. Wenn es um Trinkwasser geht, gelten in Deutschland zu Recht strenge Bestimmungen. Mag sein, daß Verordnungen eine Sache sind, ihre Umsetzung eine andere. Klar ist: Guter Wille reicht nicht aus, und Unkenntnis schützt auch hier nicht vor den Konsequenzen – zum Beispiel der behördlichen Schließung eines Getränkestandes.

Diese Unkenntnis ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Stadtwerke wissen natürlich, welche Schläuche sie als Notwasserleitungen einsetzen können. Aber zum Beispiel die Ausrichter und Betreiber eines Straßenfestes wissen oft einfach nicht, was sie machen sollen. Welche Armaturen und welche Schläuche erfüllen denn nun die Anforderungen, welche nicht mehr? Lebensmittelschläuche sind keine Trinkwasserschläuche – dürfen sie trotzdem eingesetzt werden? Wer prüfte diese Schlauchleitungen, und wenn ja, wo? Welche Behörde ist eigentlich zuständig? Wo gibt es zertifizierte Schlauchleitungen, woran kann der Betreiber/Nutzer sie erkennen? Erfüllt eine Trinkwasserschlauchleitung auch nach längerem Stillstand die Anforderungen? Wenn nein, wer prüft das? Wer nimmt die Wartung vor und sorgt für fachgerechte Reinigung, Desinfektion, Trocknung und den Verschluß mit Kappen? Wer überwacht die ganze Sache und trägt ggf. die Schuld? Wer ist am Ende der Gelackmeierte?