Jetzt umrüsten, denn die Schonfrist ist vorbei!

Die novellierte TA Luft soll für eine saubere Umwelt sorgen.  Die Menschheit wächst in einem rasanten Tempo. Mit ihr wächst die Industrie. Da eine emissionsfreie und immissionsfreie Produktion Wunschdenken bleibt und de facto unmöglich ist, gibt die Politik der Industrie bindende Regeln zur Schadstoffbegrenzung vor. Nun ist nicht immer alles der Weisheit letzter Schluss, was in Amtsstuben entworfen, von Regierungen beschlossen und von Parlamenten durchgewinkt wird. Tatsache aber bleibt, der Mensch braucht Luft zum Atmen, und die soll möglichst sauber sein, sonst wird er krank. Insofern ist die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz / Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“, kurz „TA Luft“, das Resultat aus Lösungsvorschlägen zu Umweltproblemen. Die TA Luft mit ihren 239 Seiten wurde 2002 novelliert und ist seit dem 30. Oktober 2007 von einem „Sollte” zu einem „Muss” geworden. Die Übergangsfrist zur TA Luft-konformen Umrüstung alter Anlagen ist abgelaufen. Die Schonfrist ist vorbei.

Qualmende Schlote und dicke Luft waren einmal die bis weit zum Horizont sichtbaren Zeichen des Wirtschaftswunders. Die Zeiten sind passé. Mit einem neuen Umweltbewusstsein setzte das Umdenken ein. Und das ganz besonders in einem Deutschland, das die Altlasten der DDR-Schwerindustrie nach der Wiedervereinigung zu bewältigen hatte. 13 Jahre nach der Wende und zwölf Jahre deutsche Einheit später erklärte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in der Präambel der TA Luft: „Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen.“